Zum Inhalt springen
Zurück zum Blog

7. September 2026

Kaution bei der Wohnungsmiete in der Slowakei: Höhe, Zweck und Rückgabefrist

Die Kaution (im Gesetz „peňažná zábezpeka“) schützt den Vermieter vor Mietrückständen, offenen Nebenkosten und Schäden an der Wohnung. Für die kurzfristige Wohnungsmiete nach dem slowakischen Gesetz Nr. 98/2014 gelten klare Grenzen.

Was das Gesetz sagt:

  • Die Kaution darf das Dreifache der Monatsmiete nicht übersteigen (§ 5 Abs. 2).
  • Sie darf nur für die im Vertrag vereinbarten Zwecke verwendet werden: Miet- und Nebenkostenrückstände, Schäden an Wohnung oder Einrichtung und sonstige Forderungen aus dem Mietverhältnis.
  • Nutzt der Vermieter die Kaution ganz oder teilweise, muss der Mieter sie in der vertraglich vereinbarten Frist auffüllen.
  • Nach Ende des Mietverhältnisses und Räumung der Wohnung muss der Vermieter den nicht verbrauchten Teil spätestens innerhalb eines Monats zurückzahlen (§ 5 Abs. 3). Bei Mietverträgen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch gilt die vertragliche Vereinbarung, daher Frist und Zweck immer ausdrücklich festhalten.

So vermeiden Sie Streit:

  • Höhe, Zweck und Rückgabefrist in den Vertrag schreiben. Die Mietvertragsvorlage in SmartRent enthält diese Punkte.
  • Den Zustand der Wohnung bei Übergabe mit Übergabeprotokoll, Fotos und Zählerständen dokumentieren. Ohne Protokoll lässt sich ein Schaden schwer nachweisen.
  • Jede Verwendung der Kaution schriftlich abrechnen: was, wie viel und auf welcher Grundlage.

In SmartRent wird die Kaution direkt am Mietverhältnis erfasst: Betrag, Eingangsdatum, Rückgabedatum und Notiz. Bei Vertragsende haben Sie Protokoll, Ablesungen und Abrechnung an einem Ort, worauf die Kautionsrückgabe aufbaut.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihren konkreten Vertrag von einem Anwalt prüfen.

Vermietung ohne Tabellen verwalten

SmartRent erstellt Mietvorschreibungen, überwacht Zahlungen und rechnet Nebenkosten ab. Erste Einheit gratis.